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   BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13069
BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18, 1 BvR 939/20, 1 BvR 396/20, 1 BvR 2642/19, 1 BvR 2555/19, 1 BvR 2312/19, 1 BvR 2280/19, 1 BvR 855/19, 1 BvR 854/19, 1 BvR 716/19, 1 BvR 292/19, 1 BvR 202/19, 1 BvR 132/19, 1 BvR 65/19 (https://dejure.org/2021,13069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche Beschlüsse erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten; ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageanträge am laufenden Band - und die Zweifel an der Prozessfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die am Fließband produzierten Anträge - oder: die Grenzen der Rechtsschutzgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3387
  • NZA 2021, 891
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Dies würde die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen, denn sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Dies würde die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen, denn sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Dies würde die Rechtsschutzgarantie aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen, denn sie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung in der Sache (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18

    Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur erneuten Verbescheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 -) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 6).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Weigern sich die Betroffenen, an weiterer Aufklärung mitzuwirken und verbleiben nach Erschöpfung aller sonstigen erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu ihren Lasten (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Einer dienstlichen Stellungnahme zu solchen Ablehnungsgesuchen bedarf es nicht und die Betroffenen sind nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; ferner BVerfGK 8, 59 ).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Weigern sich die Betroffenen, an weiterer Aufklärung mitzuwirken und verbleiben nach Erschöpfung aller sonstigen erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu ihren Lasten (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 -, juris, Rn. 23; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 -, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
    Es muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen und die Betroffenen auf die Möglichkeiten hinweisen, wie die Zweifel zu beseitigen wären (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 -, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

  • BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im

  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 166/21

    Substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben

    Aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt zwar im Grundsatz die Pflicht, über Anträge oder Eingaben auch dann förmlich zu entscheiden, wenn das Gericht mehrfach und in ähnlichen Fällen angerufen wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 5 f.).

    Allerdings findet dieser Grundsatz eine Grenze, wenn Anträge offensichtlich aussichtslos und immer nach demselben Muster gestellt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 7 ff.).

    Die förmliche Verbescheidung weiterer Beschwerden würde Arbeitskapazitäten des Senats zulasten anderer Rechtssuchender binden, obwohl der Beschwerdeführer für die wiederholten Entscheidungen des Senats ersichtlich nicht erreichbar ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 u.a., juris Rn. 7).

  • VG Wiesbaden, 05.02.2024 - 6 K 1/24
    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge nicht bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 8).

    Um der Verpflichtung zur Rechtsschutzgewährung nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesen Fällen zu genügen, ist nur noch formlos zu prüfen, ob der Person für neuerlich vorgebrachte Anliegen entgegen der bestehenden Missbrauchsvermutung ein Mindestmaß an berechtigtem Rechtsverfolgungsinteresse zur Seite steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 7).

    Das gilt selbst dann, wenn Gerichte vielfach immer wieder und in ähnlichen Fällen angerufen werden, denn die Rechtsschutzgarantie ist nicht mengenmäßig begrenzt (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 6).

    (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 7).

    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 -, juris, Rdnr. 6) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 8).

    Um der Verpflichtung zur Rechtsschutzgewährung nach Art. 19 Abs. 4 GG gleichwohl zu genügen, ist in diesen Fällen nur noch formlos zu prüfen, ob der Person für neuerlich vorgebrachte Anliegen entgegen der bestehenden Missbrauchsvermutung ein Mindestmaß an berechtigtem Rechtsverfolgungsinteresse zur Seite steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 7).

  • BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 65/22

    Anträge auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ; Verwerfung

    Dies gilt auch dann, wenn die Anträge zwar formal auf neue Entscheidungen gerichtet sind, letztlich aber demselben Muster folgen und dazu dienen, eine andere Entscheidung in der Sache zu erwirken, über die gerichtlich bereits entschieden worden war (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 2552/18 Rn. 8 f.).
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